Allgemeine Geschäftsbedingungen



Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Wohnungen von Herrn und Frau RODRIGUES, wohnhaft in 1005 Chemin de Béjure - 42630 PRADINES - Frankreich.

Artikel 1 - Dieser Vertrag betrifft die Vermietung einer möblierten Wohnung

Artikel 2 - Zweck des Mietvertrags: Die Miete wird als vorübergehender und Erholungswohnsitz abgeschlossen. Der Mieter kann dort weder seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz errichten noch dort seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Diese Bedingung ist in den Augen des Eigentümers, der ohne sie der Vermietung nicht zugestimmt hätte, wesentlich und entscheidend, was der Mieter ausdrücklich anerkennt.

Artikel 3 - Aufenthaltsdauer: Der Mieter, der diesen Vertrag für einen festen, nicht verlängerbaren Zeitraum unterzeichnet, kann unter keinen Umständen Anspruch darauf erheben, am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben. Bei einer unberechtigten Überschreitung von mehr als 2 Stunden wird dem Mieter pro zusätzliche Stunde Belegung des Mietobjektes ein Betrag von 50 € in Rechnung gestellt.

Artikel 4 - Vertragsabschluss: Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter die angegebene Anzahlung geleistet und diese allgemeinen Bedingungen akzeptiert hat.
Der abgeschlossene Mietvertrag darf in keinem Fall auch nur teilweise an Dritte, natürliche oder juristische Personen, weitergegeben werden, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.
Jeder Verstoß gegen diesen letzten Absatz würde wahrscheinlich zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses aufgrund des Verschuldens des Mieters führen, wobei das Mietprodukt endgültig vom Eigentümer oder seinem Vertreter erworben wird.

Artikel 5 - Übertragung und Untervermietung: Dieser Mietvertrag wird intuitu personae zugunsten des oben im Vertrag genannten Mieters abgeschlossen.
Jede Abtretung dieses Mietvertrages, jede vollständige oder teilweise Untervermietung, jede – auch unentgeltliche – Überlassung ist strengstens untersagt. Der Mieter kann die Verfügung über die Wohnung, auch unentgeltlich und/oder leihweise, keinem Dritten überlassen.

Artikel 6 - Stornierung durch den Mieter: Jede Stornierung muss mit Empfangsbestätigung mitgeteilt werden.
a) Stornierung vor Ankunft am Standort:
Die Kaution verbleibt beim Eigentümer, es sei denn, der Eigentümer schafft es, an denselben Daten neu zu vermieten. Der Eigentümer kann auch den gesamten oder einen Teil des Restbetrags des Aufenthaltsbetrags gemäß den folgenden Bedingungen verlangen:
– wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Eintrittsdatum in die Räumlichkeiten erfolgt: 50 % des Restbetrags
– wenn die Stornierung weniger als 15 Tage vor dem geplanten Eintrittsdatum in die Räumlichkeiten erfolgt: 100 % des Restbetrags
Covid-19: Im Falle einer Ausgangssperre oder eines staatlich verfügten Reiseverbots zwischen Regionen ist eine Verschiebung des Aufenthalts um 18 Monate möglich; Die bezahlten Summen sind es wert, beim nächsten Aufenthalt dabei zu sein.
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum erscheint, wird dieser Vertrag ungültig und der Eigentümer kann über sein Eigentum verfügen. Die gezahlten Beträge verbleiben beim Eigentümer oder seinem Vertreter.

b) bei Verkürzung des Aufenthalts verbleibt der Mietpreis beim Vermieter. Es erfolgt keine Rückerstattung.
c) Hat der Mieter eine Reiseversicherung von Chapka abgeschlossen, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Chapka
Artikel 7 - Stornierung durch den Eigentümer: Der Eigentümer zahlt dem Mieter alle im Voraus gezahlten Beträge.

Artikel 8 - Ankunft: Der Mieter muss an dem Tag und zu der in diesem Vertrag angegebenen Uhrzeit ankommen. Bei verspäteter oder verspäteter Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen und bei der Schlüsselübergabe einen Zuschlag an den Dienstleister zahlen.

Artikel 9 - Zahlung des Restbetrags: Der Restbetrag des Mietpreises wird 1 Monat vor Ankunft per Kreditkarte, Banküberweisung oder Scheck bezahlt.

Artikel 10 - Bestandsaufnahme der Ausstattung: Eine Bestandsaufnahme der Ausstattung und eine Bestandsaufnahme werden gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder seinem Vertreter bei Ankunft und Abreise der Miete unterzeichnet. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle einer Streitigkeit bezüglich des Inventars. Im Falle von Mängeln/Mängeln, die nicht am Tag nach dem Anreisetag vom Mieter mitgeteilt werden, wird der Eigentümer den Mieter als Ursache für diesen Mangel/Mangel betrachten.
Der Sauberkeitszustand des Mietobjektes bei Ankunft des Mieters ist im Inventar zu vermerken. Die Reinigung der Räumlichkeiten liegt in der Verantwortung des Mieters, es sei denn, die Endreinigungsoption wurde in Anspruch genommen. In jedem Fall sowie bei anormaler Nutzung der Räumlichkeiten oder außergewöhnlicher Verschmutzung werden die Reinigungs- und Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Artikel 11 - Kaution: Eine vom Mieter verlangte Kaution, letztere ist ein Bankguthaben über Amenitiz Pay und wird dem Mieter innerhalb von maximal 15 Tagen nach seiner Abreise zurückerstattet, abzüglich der Beträge, die eventuelle Schäden decken und/oder vom Mieter verursachte Schäden an Wohnung, Keller, Gemeinschaftsräumen, Mobiliar und Ausstattungsgegenständen der Wohnung sowie Verlust von Schlüsseln, Abzeichen oder Gegenständen.
Mit dieser Kaution werden ggf. auch die Gebühren des Dienstleisters für die Wiederherstellung der Sauberkeit des Geschirrs, der Haushaltsgeräte und der Wohnung abgegolten. Mülltonnen müssen in den dafür vorgesehenen Müllterminals geleert worden sein
Der Mieter ist bis zur Schlüsselübergabe und Unterzeichnung des Ausgangsverzeichnisses für die Wohnung verantwortlich. Im Falle einer vorzeitigen Abreise (vor dem in diesem Vertrag genannten Zeitpunkt), die die Erstellung des Inventars am Tag der Abreise des Mieters verhindert, wird die Kaution vom Eigentümer innerhalb einer Frist von höchstens 15 Tagen zurückerstattet, sofern Nr Verschlechterung festgestellt.

Artikel 12 - Verpflichtung des Mieters: Die gemieteten Räumlichkeiten sind für das Wohnen der Familie bestimmt und müssen vom Mieter als "guter Vater" bewohnt werden.
Der Mieter wird die Wohnung, die Möbel, die Ausstattung und die Gemeinschaftsräume gemäß dem ihm in diesem Vertrag zugewiesenen Bestimmungsort friedlich nutzen und haftet für alle Schäden und Verluste, die während der Vertragslaufzeit an diesen Sachen entstehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung des Miteigentums zu respektieren.
Der Mieter wird die Mietsache warten und bei Vertragsende in einem guten, sauberen und mietvertraglich reparierten Zustand zurückgeben. Wenn Gegenstände, die im Inventar erscheinen, kaputt oder beschädigt sind, kann der Eigentümer oder sein Vertreter ihren Wiederbeschaffungswert verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten zu respektieren und sie so zurückzugeben, wie sie sind.
Der Mieter darf keine Nachbarschaftsstörung (Lärm, Geruch, Rauch, Licht etc.) verursachen.
Das Mitbringen von Tieren in Wohnung, Keller und Balkon ist dem Mieter nicht gestattet.
Bei Diebstahl und Beschädigung der Mietwohnung kann der Mieter keinen Regressanspruch gegen den Vermieter oder seinen Beauftragten geltend machen.
Der Mieter kann dem Besuch der Wohnung nicht widersprechen, wenn der Eigentümer oder sein Vertreter dies verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich, sich nicht mit Skischuhen in der Wohnung und den Gemeinschaftsräumen der Residenz zu bewegen.
Schneeausrüstung (Ski, Snowboards, Skischuhe, Schneeschuhe, Schlitten etc.) wird nicht in der Wohnung, sondern im Keller bzw. dem dafür vorgesehenen Schließfach in der Wohnung (direkter Zugang ins Freie) gelagert
Der Mieter verpflichtet sich, die Skihandschuhe oder Anzüge nicht auf den Heizkörpern und Handtuchtrocknern der Wohnung zu trocknen (Fleckengefahr), bei Beschädigungen oder Flecken wird die Kaution vom Vermieter einbehalten.
Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels werden 80 € berechnet

Artikel 13 – WLAN (nur für Plagne Centre): Für Ihren Komfort stellen wir Ihnen einen kostenlosen INTERNET-Zugang zur Verfügung.
Wir erinnern an die Bestimmungen des HADOPI-Gesetzes und unserer Internetnutzungscharta:
Der Nutzer des Internetzugangs verpflichtet sich, diesen Zugang nicht zum Zwecke der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich oder durch ein verwandtes Recht geschützten Werken oder Objekten wie Texten, Bildern, Fotografien, Musikwerken, audiovisuelle Werke, Software und Videospiele ohne Genehmigung.
Der Benutzer wird darüber informiert, dass Sharing-Software, wenn sie mit dem Internet verbunden ist, heruntergeladene Dateien automatisch verfügbar machen kann. Wenn eine Sharing-Software zum Herunterladen geschützter Werke verwendet wurde, ist es am besten, sie zu deaktivieren.
Der Nutzer verpflichtet sich auch, keine Seiten zu besuchen, deren Inhalt verboten ist, wie z. B. Pornografie, Pädophilie, Rassismus, Aufstachelung zu Gewalt, Verletzung der Menschenwürde usw.
Der Mieter verpflichtet sich hiermit, die Bestimmungen dieses HADOPI-Gesetzes einzuhalten, unter Androhung der Anklage wegen Fälschung (Artikel L. 335-3 des Gesetzes über geistiges Eigentum).
Wir haben eine „Achiwa“-Software installiert, die es uns ermöglicht, die auf unserer Box hergestellten Verbindungen zu erkennen und vor allem ihre IP-Adresse zu notieren. Wir informieren Sie, dass diese Tracking-Software installiert ist und dass ihre Überwachung angemessen und mit dem Gebot der Achtung des Privatlebens vereinbar ist. Der Mieter verpflichtet sich ehrenhaft, diese Charta zu respektieren und entbindet den Eigentümer von jeglicher Verantwortung in Bezug auf die direkte oder indirekte Nutzung des Internets durch ihn. Der WLAN-Zugangscode ist persönlich und kann ohne Zustimmung des Eigentümers nicht an Dritte weitergegeben werden.
Durch die Unterzeichnung dieses Mietvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, unsere Internetnutzungscharta zu respektieren.

Artikel 14 - Kapazität: Dieser Vertrag wird für eine maximale Kapazität von Personen abgeschlossen, die in den Mietankündigungen definiert ist. Wenn die Anzahl der Mieter die Kapazität übersteigt, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Kündigung des Vertrages wird auf Initiative des Mieters berücksichtigt.

Artikel 15 - Tiere: Der Mieter darf nicht in Gesellschaft eines Haustieres bleiben. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel und der Bedingungen durch den Mieter kann der Eigentümer den Aufenthalt ablehnen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.

Artikel 16 - Erklärung des Eigentümers: Der Eigentümer erklärt, Eigentümer der Wohnung zu sein und während der im Vertrag festgelegten Zeit über die Wohnung frei verfügen und sie voll genießen zu können.

Artikel 17 - Versicherung: Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Es ist versicherungspflichtig. Eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden.

Artikel 18 - Zahlung der Nebenkosten: Die Kosten für Wasser, Strom und Heizung sind bei normalem Gebrauch im Mietpreis enthalten. Bei anormaler Nutzung können die Gebühren dem Mieter erneut in Rechnung gestellt werden.

Artikel 19 - Kündigung von Rechts wegen: Im Falle einer Verletzung einer der vertraglichen Verpflichtungen durch den Mieter wird dieser Mietvertrag von Rechts wegen gekündigt. Diese Kündigung wird bei schwerwiegendem Fehlverhalten sofort wirksam, andernfalls nach einer Frist von 48 Stunden, nachdem eine einfache Aufforderung per Einschreiben oder eigenhändig zugestelltem Brief erfolglos geblieben ist.

Artikel 20 - Streitigkeiten: Alle Streitigkeiten werden vorrangig gütlich zwischen den Parteien beigelegt. Andernfalls werden Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermietung vom zuständigen Gericht behandelt.